(CIS-intern) – Sie waren und sie sind es, die kleinen Kneipen (nicht nur in Hamburg), der soziale Treffpunkt vieler Mitmenschen. Und gerade die Eckkneipenbesucher gehören oftmals zu den Rauchern. Hamburg hat nun eine Neuregelung des Passivraucherschutzes beschlossen, in dem die verschiedenen Rauchverbote in Gaststätten und Restaurants neu geregelt worden sind.
In kleinen Gaststätten, den so genannten Eckkneipen, kann wie bisher geraucht werden, wenn keine zubereiteten Speisen angeboten werden und Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt ist.
Foto: Mario De Mattia / CIS Online-Magazine
Nach dem Vorschlag gilt künftig in allen öffentlichen Gebäuden ein absolutes Rauchverbot. Nur in Gaststätten mit mehr als 75 Quadratmetern kann es ausgestattete Raucherräume geben. Diese Räume müssen aber baulich und technisch so hermetisch abgeschlossen sein, dass kein Rauch in Nichtraucherbereiche dringen kann. Die Neuregelung ist notwendig, da die bisherigen Regelungen in Hamburg vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurden.
Cornelia Prüfer-Storcks: „Für den Gesundheitsschutz ist das ein deutlicher Schritt nach vorn, wenn auch nicht bis zur letzten Konsequenz. Für Nichtraucher wäre es sehr viel schlechter gewesen, wenn es nicht zu einer schnellen Neuregelung gekommen wäre und überall neue Raucherräume eingerichtet worden wären, deren Rauch ungehindert in den Nichtraucherbereich gezogen wäre. Künftig werden wir einen umfassenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens auch in Gaststätten gewährleisten.“
Zu der gestern im Gesundheitsausschuss der Hamburger Bürgerschaft mit parteiübergreifender Mehrheit beschlossenen Neuregelung des Passivraucherschutzes in Hamburg, erklärt Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks: „Ich hätte ein klares absolutes Rauchverbot in Hamburg bevorzugt. Aber festzuhalten ist auch: Diese Neuregelung bringt sehr viel mehr Schutz für Passivraucher als die jetzige Rechtslage in Hamburg.
Außerhalb der Gastronomie wird es ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen geben. Und in der Gastronomie wird es künftig sehr schwierig und aufwendig werden, Raucherräume einzurichten. Deshalb rechne ich auch mit einem deutlichen Rückgang und nicht mit einer Ausweitung des Rauchens in öffentlichen Einrichtungen.“
Die genauen Auflagen für die Raucherräume sind nach dem Beschluss der Bürgerschaft in einer getrennt zu beschließenden Verordnung festzulegen, die sehr hohe Auflagen an Raucherräume wie Luftschleusen und Abzugsanlagen enthalten wird. Nach aktueller Planung wird dies noch vor der Sommerpause möglich sein.
Pressestelle des Senats Hamburg
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